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   BGH, 20.04.2005 - IV ZR 117/04   

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https://dejure.org/2005,17544
BGH, 20.04.2005 - IV ZR 117/04 (https://dejure.org/2005,17544)
BGH, Entscheidung vom 20.04.2005 - IV ZR 117/04 (https://dejure.org/2005,17544)
BGH, Entscheidung vom 20. April 2005 - IV ZR 117/04 (https://dejure.org/2005,17544)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anspruch auf eine Neuwertentschädigung wegen Zerstörung eines Imbisses

  • Judicialis

    ZPO § 26 Nr. 8; ; ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGZPO § 26 Nr. 8
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erreichens des Beschwerdewerts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.06.2002 - V ZR 148/02

    Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 20.04.2005 - IV ZR 117/04
    Insoweit handelt es sich um einen abtrennbaren Teil des Prozeßstoffs, der eines Teilurteils und einer beschränkten Revisionszulassung fähig und hinsichtlich dessen die Nichtzulassungsbeschwerde daher nur dann statthaft wäre, wenn der Wert dieses Beschwerdegegenstandes die Wertgrenze von 20.000 EUR überstiege (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 27. Juni 2002 - V ZR 148/02 - NJW 2002, 2720 unter II 3 b; Beschluß vom 23. Oktober 2002 - IV ZR 154/02 - VersR 2002, 1578 unter 1).
  • BGH, 23.10.2002 - IV ZR 154/02

    Unfallversicherung - Fristgerechte ärztliche Feststellung -

    Auszug aus BGH, 20.04.2005 - IV ZR 117/04
    Insoweit handelt es sich um einen abtrennbaren Teil des Prozeßstoffs, der eines Teilurteils und einer beschränkten Revisionszulassung fähig und hinsichtlich dessen die Nichtzulassungsbeschwerde daher nur dann statthaft wäre, wenn der Wert dieses Beschwerdegegenstandes die Wertgrenze von 20.000 EUR überstiege (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 27. Juni 2002 - V ZR 148/02 - NJW 2002, 2720 unter II 3 b; Beschluß vom 23. Oktober 2002 - IV ZR 154/02 - VersR 2002, 1578 unter 1).
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